Das Landesumweltministerium hat ein Sonderprogramm Umweltwirtschaft erarbeitet. Dieses Programm wird über das NRW-Konjunkturpaket zur Abfederung der Folgen der Coronakrise finanziert und enthält zwei verschiedene Programmteile. Programmteil I „Forschung, Entwicklung und Innovation“ ermöglicht es Unternehmen, sich trotzt der derzeit teils widrigen Marktsituation innovativ zu positionieren und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Vom Programmteil II „Maßnahmen im Bereich Grüne Gründungen“ profitieren ausschließlich neugegründete Unternehmen der Umweltwirtschaft, die bei der Entwicklung von Prototypen gefördert und bei der Erschließung der Märkte unterstützt werden. Da es sich um Soforthilfe-Maßnahmen zur Abfederung ökonomischer Risiken aus der Corona-Pandemie handelt, sind die Einreichfristen für Anträge eng gesetzt (Programmteil I Ende November und Programmteil II Ende Dezember).