Beschäftigung von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten
Das Thema “Beschäftigung von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten” wirft für viele Unternehmen viele Fragen auf. Aus diesem Grund hat das Ordnungsamt des Kreis Paderborn zu diesem Thema eine neue Broschüre erstellt. Dort wird beschrieben, wie grundsätzlich mit dem Begriff Flüchtling umzugehen ist, wie zwischen geregelter und ungeregelter Zuwanderung unterschieden wird und welche Auswirkungen dies auf die Beschäftigungserlaubnis hat.