Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, den Eingliederungszuschuss, erhalten. Gründe für die Förderung können zum Beispiel fehlende berufliche Erfahrungen und Kenntnisse sein, oder aber auch eine erforderliche Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht.