Förderprogramm NRW-Patent-Validierung – Bekanntgabe der 5. Runde
Das Förderprogramm richtet sich an Hochschulerfinder/innen, die ihre zum Patent angemeldeten Erfindungen mit relevantem Marktpotenzial weiterentwickeln möchten. Die Erfindung, die Kern des Validierungsvorhabens ist, muss im Namen einer NRW-Hochschule bereits zum Patent angemeldet sein. Die Förderung bezieht sich sowohl auf die Durchführung von proof-of-concepts wie auch auf die Entwicklung von Prototypen. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Hochschulen.