Im Baugewerbe beginnt die Schlechtwetterzeit
Im November beginnt jedes Jahr die Schlechtwetterzeit in der Bauwirtschaft. Bis zum 31. März 2018 haben Betriebe der Bauwirtschaft bei schlechter Auftragslage die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (Kug) zu beantragen