Hinweis der Agentur für Arbeit: Keine Erstattung des Weihnachtsgeldes als Kurzarbeitergeld möglich
Zum Jahresende zahlen viele Arbeitgeber Weihnachtsgeld aus. Die einmalige Sonderzahlung kann bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin.